
Tagung von DCV und BAG IDA zur Umsetzung des § 16 a SGB II am 07.11.2007 in Köln |
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Zusammenfassung |
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Auf den Einzelfall bezogen gibt es lediglich die auf 12 Monate begrenzte Qualifizierungspauschale und die bisher schon möglichen
Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II. Aus dem Teilnehmerkreis wurde auf die Erfahrungen mit dem Kombilohn in NRW hingewiesen.
Bei 250 Stellen wurden dort 6 Vollzeitbegleiter öffentlich gefördert. Es besteht Konsens, dass gerade bei den Menschen, auf
die § 16 a zielt, eine umfangreiche Integrationsarbeit notwendig ist. Ohne diese Begleitstruktur ist das Scheitern vorprogrammiert.
Ohne die per Maßnahmepauschale geförderte Begleitstruktur werden auch "verbrannte Betriebe" zurückbleiben, die aufgrund negativer
Erfahrungen zukünftig nicht mehr bereit sein werden, Menschen aus der § 16 a-Zielgruppe zu beschäftigen. Deshalb ist hier
zur Erreichung von Kofinanzierungen der lokale Kontext gefragt. Insbesondere die Kommunen werden in der Pflicht gesehen, eine
Begleitstruktur ebenso zu fördern wie die Aufstockung des Zuschusses von 75 auf 100 %. Die Begründung hierfür liegt auf der
Hand: Mit der Einführung des SGB II wurden viele Menschen als erwerbsfähig und damit ins SGB II eingestuft, die auf unabsehbare
Zeit trotz Eingliederungsbemühungen keine Chance haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine reguläre Beschäftigung zu finden.
Aus dieser gesetzgeberischen Entscheidung - Verlagerung von Personen aus dem SGB XII in das SGB II - entsteht die Pflicht
auch der Kommunen, für diese arbeitsmarktfernsten Personen eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen. |
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Gesamtfazit: |
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Freiburg, den 15. November 2007 |
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Anlagen: |
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